Die in Absatz 6.8.2.4.2 vorgesehenen wiederkehrenden Prfungen sind sptestens
- fr festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge), Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge: alle drei Jahre;
- fr Tankcontainer, Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehlter) und MEGC:  alle zweieinhalb Jahre
durchzufhren.